Fördermittel

Die Berechnungstabelle wir zur Zeit auf die aktuellen EEG-Werte angepasst

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Sie können sich grundsätzlich auf 2 Wegen in Photovoltaik engagieren:

(Die Zahlenabschätzungen sind zwar unverbindlich, jedoch nach bestem Wissen und Gewissen)

1. Sie wollen Ihren jährlichen Strombedarf durch eine Stromerzeugung mit einer eigenen Photovoltaikanlage decken.

Für die Annahme eines 3-Personenhaushalts - in dem jedem bekannt ist, dass das Licht nicht nur ein- sondern auch ausgeschaltet werden kann – ist ein Jahresverbrauch von 4000 kWh typisch.

Im sonnenverwöhnten Bayern können jährlich 1100 (Sonnen-)Ertragsstunden angesetzt werden.
Damit müssten 4000 / 1100 = 3,64 kWp Photovoltaik (PV) auf dem Dach installiert werden. Abhängig von der Technologie des PV-Moduls ist dafür ein Platz von ungefähr 25 qm erforderlich.

Anschaffungspreis
PV-Anlagen sind durch die Paneele in Leistung (typisch 220 Wp) und Fläche (typisch 1,6 m ● 1 m) und die Wechselrichter modular aufgebaut. In diesem Beispiel könnten 16 Paneele eine Spitzenleistung von 3,52 kW bei einem Flächenbedarf von 27,2 qm erbringen.

Für eine derartige noch kleine Anlage kann ein Systempreis von ca. 2 600 € pro kW angesetzt werden. Also 3,52 kW ● 2 600 € = 9 152 € als Netto-Gesamtpreis für das schlüsselfertig übergebene System. Die MwSt wird im Normalfall vom Finanzamt rückerstattet.

Vergütung nach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)
Wird die Anlage 2011 in Betrieb genommen, erhalten Sie eine garantierte Vergütung von 28,74 €cent pro kWh. Und damit im Jahr: 3 520 ● 1 100 ● 0,2874 = 1 113  €. Und dies gesetzlich garantiert 20 Jahre lang bis 2031. Voraussetzung ua. : die Sonne scheint ☺.

Alternativ zur vollständigen Einspeisung in das öffentliche Stromnetz können Sie auch den PV-Strom selber nutzen. Sie sparen dann nicht nur die Kosten für den üblichen Strombezug aus dem allgemeinen Versorgungsnetz, das EEG honoriert diesen Selbstverbrauch mit zB. 16,74 ct pro kWh. Angenommen Sie verwenden in dem obigen Beispiel mehr als 30 % der von der PV-Anlage erzeugten Leistung selbst und als typischen Preis für den öffentlichen Strombezug werden 22 ct pro kWh angesetzt, so ergibt das folgende Rechnung:

16,74 ct + 22 ct - 28,74 ct = 10 ct erhalten Sie für jede selbstgenutzte kWh.

 

2. Wollen Sie sich an einer größeren Anlage – einem sogenannten Bürgersolarkraftwerk – finanziell beteiligen, so ist von einem niedrigeren Systempreis pro kW auszugehen.

Für das 2009 in Betrieb genommene Bürgersolarkraftwerk Freizeitheim Hochstadt sind z.B. 3435 € pro kW netto als Systempreis anzusetzen. Hinzu kommen dann noch jährliche Beträge für Versicherung und Verwaltung.

Die Vergütung nach dem EEG* beträgt in diesem Fall ebenfalls noch 43,01 €cent pro kWh. Das ergibt eine jährliche Stromvergütung von 30 kW  ● 1100 Stunden ● 0,4301 € = 14 193 €.  Oder umgerechnet auf die Vergütungszeit von 20 Jahren: 473 € pro kW  ●  20  = 9460 bei einer Investition von 3435 €.

Die Vergütungen nach dem EEG sind abgestuft nach Größe der Anlage und dem Jahr der Inbetriebnahme.

Im internet stehen Ihnen eine Vielzahl von Ertragsrechnern für PV-Anlagen zur Verfügung, zB. von Schott Solar unter

http://www.schottsolar.com/de/infothek/solarstromrechner/

Dort erfahren Sie dann auch, dass eine Abweichung des Daches von der reinen Südausrichtung nur eine relativ geringe Minderung des Ertrags bedeutet.

Autor: HG Heuck 1.Januar 2011